I. Mitgliedschaft (Art.4 der Statuten)
Als Mitglieder des Verbandes können aufgenommen werden:
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Firmen, die Sicherheitsdienstleistungen anbieten oder Sicherheitspersonal beschäftigen; |
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| b) |
Einzelpersonen, die sich hauptberuflich als Privat- und/oder Ladendetektiv betätigen; |
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| c) |
Personen, die sich über eine 2-jährige, vollberufliche Tätigkeit im Sicherheitsbereich ausweisen können; |
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| d) |
Engrosfirmen und Fabrikanten der Fachzubehörbranche; |
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| e) |
Gönner; |
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| f) |
vom Verband anerkannte Fachspezialisten. |
Für die Mitglieder nach Abs.a) besteht eine kollektivvertragliche Regelung mittels GAV.
II. Beiträge
Interesse an einer Mitgliedschaft?
Das Aufnahmegesuch finden Sie im Bereich Formulare, ebenso die Verbandsstatuten sowie weitere Informationen. Für Fragen wenden Sie sich gerne an das
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